
Das Team hinter curaVer
Persönlich für dich da: online und in Baden und Cham.
Seit 1. Oktober 2026 müssen alle AGs, GmbHs und Genossenschaften melden, wer sie kontrolliert. Ausgenommen sind nur börsenkotierte Firmen, Vorsorgeeinrichtungen und Firmen der öffentlichen Hand. Finde in einer Minute heraus, bis wann du melden musst und ob du es selbst erledigen kannst.
Seit 1999 · Mitglied TREUHAND|SUISSE · ★ 5,0 auf Google · Online und in Baden & Cham
Beispiel: A kontrolliert die Holding und damit 60 % deiner AG, C hält 30 %. Beide werden gemeldet. D liegt mit 10 % unter 25 %.
In einer Minute zur Einschätzung.
Der Selbstcheck ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Massgebend sind das TJPG und die amtlichen Vorgaben.
Das Register hält fest, welche Menschen eine Firma tatsächlich kontrollieren, meist alle mit mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen. Es ist nicht öffentlich, gemeldet wird über EasyGov, und der Eintrag ist gratis.
Mit der Meldung ist es nicht getan: Dein Unternehmen muss belegen können, warum es genau diese Personen gemeldet hat, die Belege 10 Jahre aufbewahren und jede Änderung innert eines Monats nachtragen.
Der Mehrwert liegt nicht im Formular, sondern in der richtigen Beurteilung und darin, dass sie auch in drei Jahren noch stimmt. Wir klären, melden und halten fest, warum.
Wir verfolgen Beteiligungen und Stimmrechte bis zu den Menschen dahinter.
Wir registrieren dein Unternehmen. Du bekommst nur den Aktivierungsbrief und gibst die Registrierung frei.
Wir übermitteln die Meldung und legen dir ein Dossier ab: wer gemeldet ist, warum, und mit welchen Belegen.
Änderungen tragen wir innert Frist nach: für Kund:innen mit laufendem Buchhaltungs- oder Treuhandmandat inklusive, sonst nach Aufwand zu CHF 145.– pro Stunde, exkl. MWST.
Meldung mit Dossier: CHF 375.– pauschal, exkl. MWST, EasyGov-Registrierung inbegriffen. Der Eintrag im Register selbst ist gratis. Bei einer Gründung mit curaVer ist die Meldung im Fixpreis enthalten.
Wir sind seit 1999 Treuhänder:innen in Baden und Cham und Mitglied bei TREUHAND|SUISSE. Wir erklären dir die Pflichten in klarer Sprache und halten die Abklärung schriftlich fest.

Persönlich für dich da: online und in Baden und Cham.


curaVer ist Mitglied des Schweizer Branchenverbands, mit verbindlichen Qualitäts- und Weiterbildungsstandards.
10 Bewertungen auf Google
„CuraVer ist eine herausragende Schweizer Steuer- und Finanzberatung, die wir bei der Suche nach lokalen Anbietern für führende chinesische Logistik- und grenzüberschreitende E-Commerce-Unternehmen, die nach Europa expandieren, entdeckt habe…“
„Sehr guter Service, super hilfreich. Danke für die Unterstützung“
„Die Firma Abexis wird seit einigen Jahren professionell durch curVer unterstützt. Die Zusammenarbeit ist sehr effizient, vertrauensvoll und stets lösungsorientiert. Wir schätzen die hohe Kompetenz und Verlässlichkeit sehr und können curVer…“
„Als führendes belgisches IT-Unternehmen im Bereich Enterprise Architecture haben wir uns bei der Expansion unserer Aktivitäten in der Schweiz für eine Zusammenarbeit mit curaVer entschieden. Denn curaVer vereinigt drei wichtige Komponenten,…“
„Curaver ist ein sehr kompetenter und moderner Buchhalter!“
9 Bewertungen auf Google
„Ich hatte die Gelegenheit, mit Curaveer zusammenzuarbeiten, und kann nur sagen, dass ich sie absolut zuverlässig finde. Ich bin durch eine Empfehlung eines Freundes aus der Finanzbranche auf sie aufmerksam geworden, und es ist besser, als…“
„Ich arbeite bereits seit vielen Jahren mit der Firma Curaver zusammen und bin durchgehend sehr zufrieden. Die Zusammenarbeit ist stets professionell, zuverlässig und angenehm. Besonders schätze ich die hohe Fachkompetenz, die lösungsorienti…“
„Wir von der knoows AG arbeiten bereits seit längerer Zeit mit der curaVer GmbH zusammen und sind mit der Leistung sehr zufrieden! Herzlichen Dank für die wertvolle und gute Zusammenarbeit!“
„Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Curaver. Für uns sind sie weit mehr als ein klassischer Treuhänder oder Accountant – sie agieren wirklich als Copilot für Unternehmen. Curaver unterstützt uns nicht nur bei den Zahlen, son…“
„Die CuraVer Business Support kann ich nur uneingeschränkt empfehlen, sehr dienstleistungsorientiert und vor allem sehr lösungsorientiert - Gratulation an das gesamte Team!“
AG, GmbH, Genossenschaft und Kommandit-AG. Dazu ausländische Firmen mit Zweigniederlassung, Verwaltung oder Grundstück in der Schweiz. In vielen Fällen ist die Rechtsform der erste Hinweis; entscheidend sind aber auch gesetzliche Ausnahmen und die konkrete Struktur. Massgebend sind Art. 2 und 3 TJPG.
Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, Vereine und Stiftungen. Ausserdem börsenkotierte Firmen und ihre Töchter, Vorsorgeeinrichtungen und Firmen, die zu mindestens 75 % der öffentlichen Hand gehören.
Bei einer Holding dazwischen, Eigentümer:innen im Ausland, Aktionärbindungsverträgen oder einem Konzern. Hier ist nicht die Rechtsform die Frage, sondern wer am Ende kontrolliert.
Immer ein Mensch, nie eine Holding. Meist ist das, wer direkt oder über andere Firmen mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmen hält. Kontrolle über Verträge oder besondere Rechte zählt auch. Kontrolliert niemand so, wird die Person an der Spitze von Verwaltungsrat oder Geschäftsführung gemeldet. Beispiel: Eine GmbH gehört zu je 50 % zwei Personen. Beide sind wirtschaftlich berechtigt. Gehört eine AG dagegen einer anderen Gesellschaft, wird die Kette bis zu den Menschen verfolgt, die am Ende kontrollieren.
Steht eine Änderung im Handelsregister an: innert eines Monats nach deren Publikation. Stehen alle wirtschaftlich Berechtigten schon im Handelsregister: spätestens 1. Oktober 2028. Sonst je nach Rechtsform und Revision: · AG mit ordentlicher Revision: 1. Januar 2027 · GmbH oder Genossenschaft mit ordentlicher Revision: 1. Februar 2027 · AG ohne ordentliche Revision: 1. März 2027 · GmbH oder Genossenschaft ohne ordentliche Revision, ausländische Firmen: 1. April 2027 Neu gegründete Firmen: innert eines Monats nach der Eintragung.
Nicht automatisch. Ein vereinfachtes Verfahren gibt es für GmbHs, deren Gesellschafter:innen alle Menschen sind, und für Einpersonen-AGs, deren einzige:r Aktionär:in auch allein im Verwaltungsrat sitzt. Dann werden die Angaben direkt aus dem Handelsregister übernommen.
Ja. Bei einer übersichtlichen Struktur geht das gut selbst, die Meldung ist gratis und läuft über EasyGov.swiss. Hilfe lohnt sich vor allem bei Holdings, Eigentümer:innen im Ausland oder wenn du die Pflichten danach nicht selbst überwachen willst.
Ja. Verantwortlich bleibt die Person an der Spitze von Verwaltungsrat oder Geschäftsführung, melden darf eine bevollmächtigte Person, zum Beispiel wir. Ist dein Unternehmen noch nicht mit EasyGov verbunden, kommt ein Vollmachtsbrief an die Sitzadresse.
Festhalten, wie du die Personen geprüft hast und warum genau sie gemeldet sind, die Belege 10 Jahre aufbewahren und Änderungen innert eines Monats melden. Verantwortlich bleibt die Person an der Spitze von Verwaltungsrat oder Geschäftsführung, auch wenn jemand anderes meldet.
Jede Änderung musst du innert eines Monats melden, nachdem dein Unternehmen davon erfährt, auch eine neue Adresse einer gemeldeten Person. Auf Wunsch übernehmen wir das für dich.
Nein. Der Zugriff ist auf gesetzlich berechtigte Stellen und Personen für ihre jeweiligen Aufgaben beschränkt.
Registrierung, Eintrag, Änderung und Löschung sind gratis. Gebühren fallen erst an, wenn das Register mahnen oder nachfragen muss. Unsere Begleitung kostet CHF 375.– pauschal, exkl. MWST.
Zuerst mahnt das Register, Mahnungen sind gebührenpflichtig. Bei vorsätzlichen Verstössen gegen die Meldepflicht sieht das Gesetz Bussen bis CHF 500'000.– vor, auch für unvollständige oder verspätete Meldungen.